Sportstiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports, sowie die Förderung der Jugend, der Erziehung und der Bildung. Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch die finanzielle Förderung des Fußballvereins Ottersweier e.V. 1953 und der verbundenen Fußballschule („Fußball und Schule – Spielen und Lernen“).

Die Förderung soll auch dem Unterhalt und der baulichen Erhaltung der Sportstätten dienen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung.

Das Stiftungsvermögen per 31.12.2020 beträgt 528.765,50 Euro.

Per 31.12. 2020 wurden Zuwendungen getätigt in Höhe von:

An die Fußballschule Euro 76.165,00
An den Fußballverein Ottersweier Euro 28.880,00
An die Maria-Victoria-Schule Euro 7.554,00
An andere Vereine Euro 6.660,00

Für 2021 sind folgende Zuwendungen beschlossen:

An die Fußballschule Euro 3.000,00
An den Fußballverein Ottersweier Euro 1.000,00
An die Maria-Victoria-Schule Euro 400,00
DRK- Jugendförderung Euro 300,00
Katholische Seelsorgeeinheit „St. Johannes“ Ottersweier (Zeltlager Messdiener) Euro 500,00
Schützenverein „Hubertus“ Jugendförderung Euro 300,00
TSO- Jugendförderung Euro 500,00
VfB Unzhurst- Jugenförderung Euro 500,00

 

Was zeichnet eine Stiftung aus?
Das Vermögen bleibt zur nachhaltigen Verwirklichung der Stiftungszwecke erhalten –
es darf nicht angetastet werden.
Es wird nach den Grundsätzen der Stiftung angelegt.
Die Stiftungsziele werden durch die Erträge verwirklicht, die aus diesem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden.
Wer als Zustifter Geld oder Sachwerte in das Vermögen der Sportstiftung Biniok gibt, hat damit die Gewähr, dass seine Zustiftung dauerhaft zur Erfüllung der Stiftungszwecke erhalten bleibt. Die Stiftung unterliegt der stetigen Überwachung des Finanzamts und des Regierungspräsidiums.
Eine „Nachhaltigkeit“ ist somit stets garantiert